Noch assistiert oder schon autonom?

Viel ist die Rede vom autonomen Fahren, doch mit ein paar Assistenzsystemen allein ist es nicht getan. Wir erklären die fünf Stufen auf dem Weg zum autonomen Fahrzeug.

2. November 2020

Die Reise zum vollkommen autonomen Fahren führt über fünf Stationen: assistiert, teilautomatisiert, hochautomatisiert, vollautomatisiert, autonom. Wenn auch heute schon viel vom autonomen Fahren die Rede ist, bleibt das vorläufig Zukunftsmusik. Technisch sind noch einige Herausforderungen zu bewältigen. Bislang fehlt in wichtigen Bereichen zudem auch der rechtliche Rahmen.

Level 1: assistiertes Fahren
Auf der untersten Stufe muss der Fahrer sein Fahrzeug ständig beherrschen und den Verkehr stets im Blick behalten. Er wird von einzelnen Assistenzsystemen – unabhängig voneinander in der Längs- oder der Querführung – unterstützt. Klassischerweise sind das Tempomat, automatische Abstandsregelung und Spurhalteassistent. Kommt es zu einem Unfall oder einem Verkehrsregelverstoss, haftet der Fahrer vollumfänglich.

Ein Abstandsassistent allein macht noch kein autonomes Fahrzeug

Ein Abstandsassistent allein macht noch kein autonomes Fahrzeug.

Level 2: teilautomatisiertes Fahren
Auch eine Stufe höher liegt die Verantwortung ungeteilt bei der Fahrerin. Hier werden die Lenkenden aber gleichzeitig in der Längs- und der Querführung des Autos unterstützt. So ist das Fahrzeug etwa dazu in der Lage, auf der Autobahn gleichzeitig die Spur zu halten, zu bremsen und wieder zu beschleunigen. Dafür werden verschiedene Einzelsysteme miteinander kombiniert – in diesem Fall der automatische Abstandsregeltempomat, der Notbrems- und der Spurhalteassistent.
 

Level 3: hochautomatisiertes Fahren
Jetzt wirds langsam spannend: Auf Level 3 darf sich der Fahrer nämlich vorübergehend von Fahraufgabe und Verkehr abwenden. In exakt vom Hersteller vorgegebenen Anwendungsfällen übernimmt sein Auto die Fahraufgabe. Nach Aufforderung des Systems muss der Fahrer aber innerhalb einer definierten Zeit jederzeit wieder übernehmen können. Heute sind noch keine Level-3-Fahrzeuge auf unseren Strassen unterwegs, obwohl die neue S-Klasse von Mercedes-Benz die technischen Voraussetzungen theoretisch erfüllen würde. Frühestens Mitte 2021 dürften aber die letzten juristischen Fragen geklärt sein, die einer Zulassung von Level-3-Fahrzeugen in Europa derzeit noch im Wege stehen.

Level 4: vollautomatisiertes Fahren
Auf der vierten Stufe wird die Fahrerin zur Passagierin. Sie kann die Führung des Autos für eine gewisse Zeit komplett ans System abgeben. Ihr Wagen legt bestimmte Strecken – etwa im Parkhaus oder auf der Autobahn – selbständig zurück. Unterdessen lesen die Passagiere Zeitung, surfen im Internet oder schlafen sogar. Zumindest theoretisch, denn auch für den Einsatz von Level-4-Fahrzeugen ist der rechtliche Rahmen aktuell noch nicht festgelegt. Übrigens: Die neue S-Klasse von Mercedes-Benz verfügt über die weltweit erste Level-4-Parkfunktion in einem Serienfahrzeug. Sie macht es in entsprechend ausgestatteten Parkhäusern prinzipiell möglich, per Smartphone-Befehl fahrerlos zu einem reservierten Stellplatz zu fahren.

Eine S-Klasse wird per Smartphone eingeparkt

Eine S-Klasse wird per Smartphone eingeparkt.

Level 5: autonomes Fahren
Die Vollendung des autonomen Fahrens: Das Auto erledigt alle im Strassenverkehr erforderlichen Aufgaben selbständig – auch anspruchsvolle Situationen wie das Queren einer Kreuzung, die Fahrt durch einen Kreisel oder das Abbremsen vor dem Zebrastreifen. Auch für Level 5 gilt allerdings: Bis heute gibt es für die höchste Stufe autonomen Fahrens noch keinen rechtlichen Rahmen. Bevor Rechte und Pflichten von Auto- und Softwareherstellern sowie Versicherungsanbietern nicht geklärt sind, wird kein Fahrzeug vollkommen autonom auf Schweizer Strassen gelassen.