«Safety first» sagt die EU, wenn es um die Pflicht für Fahrassistenzsysteme geht. «Safety very first» sagt Mercedes-Benz: Denn viele Helfer für die Sicherheit unterwegs sind schon serienmässig im Einsatz, bevor sie gesetzmässig müssen. Wir schauen uns drei genauer an.
5. Juli 2024
Wenn es um Innovation und Sicherheit im Strassenverkehr geht, hat Mercedes-Benz schon immer die Nase vorn gehabt. Unfallforschung, Crashfestigkeit und Schutzfunktionen, wie eben intelligente Fahrassistenzsysteme, gehören beim Stuttgarter Automobilkonzern zur DNA. Ab Juli 2024 sind in der EU neue Assistenzsysteme Pflicht, die das Fahren noch sicherer machen. Auch wenn die Schweiz nicht in der EU ist, müssen Autos bei der Inverkehrsetzung der EU-Typengenehmigung entsprechen. So sind auch in der Schweiz für Neuwagen demnächst zusätzliche Assistenten Pflicht. Lernen Sie drei davon genauer kennen.
Einschlafen verboten: Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner
Stellen Sie sich vor, Sie sind auf einer langen Fahrt und werden langsam müde. Ihr Kopf wird schwer, Ihre Augenlider fallen schon fast zu. Hier kommt der Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner ATTENTION ASSIST ins Spiel. Er überwacht, wie dies ab Juli 2024 verlangt wird, die Augenbewegungen der Person am Steuer. Die Infrarotkamera, die diesen Job zuverlässig übernimmt, hat Mercedes-Benz bereits 2009 als Weltpremiere vorgestellt. Heute ist sie in allen Modellen serienmässig im Fahrerdisplay verbaut.
Bedenken wegen Datenschutz? Völlig unnötig. Der ATTENTION ASSIST nimmt nichts auf. Vielmehr erkennt ein Infrarotsensor, wenn es brenzlig wird, und warnt den Fahrer. Dies tut er, indem er ihn freundlich zu einer Pause auffordert. Daten werden keine gespeichert. Generell können keine in einem Mercedes-Benz Fahrzeug erfassten Informationen einer spezifischen Person zugeordnet werden und sie verlassen das Fahrzeug nicht. Sämtliche Assistenzsysteme entsprechen dem Schweizer und dem europäischen Datenschutzgesetz.