«Safety first» sagt die EU, wenn es um die Pflicht für Fahrassistenzsysteme geht. «Safety very first» sagt Mercedes-Benz: Denn viele Helfer für die Sicherheit unterwegs sind schon serienmässig im Einsatz, bevor sie gesetzmässig müssen. Wir schauen uns drei genauer an.

5. Juli 2024

Wenn es um Innovation und Sicherheit im Strassenverkehr geht, hat Mercedes-Benz schon immer die Nase vorn gehabt. Unfallforschung, Crashfestigkeit und Schutzfunktionen, wie eben intelligente Fahrassistenzsysteme, gehören beim Stuttgarter Automobilkonzern zur DNA. Ab Juli 2024 sind in der EU neue Assistenzsysteme Pflicht, die das Fahren noch sicherer machen. Auch wenn die Schweiz nicht in der EU ist, müssen Autos bei der Inverkehrsetzung der EU-Typengenehmigung entsprechen. So sind auch in der Schweiz für Neuwagen demnächst zusätzliche Assistenten Pflicht. Lernen Sie drei davon genauer kennen.

 

Einschlafen verboten: Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner

Stellen Sie sich vor, Sie sind auf einer langen Fahrt und werden langsam müde. Ihr Kopf wird schwer, Ihre Augenlider fallen schon fast zu. Hier kommt der Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner ATTENTION ASSIST ins Spiel. Er überwacht, wie dies ab Juli 2024 verlangt wird, die Augenbewegungen der Person am Steuer. Die Infrarotkamera, die diesen Job zuverlässig übernimmt, hat Mercedes-Benz bereits 2009 als Weltpremiere vorgestellt. Heute ist sie in allen Modellen serienmässig im Fahrerdisplay verbaut.

 

Bedenken wegen Datenschutz? Völlig unnötig. Der ATTENTION ASSIST nimmt nichts auf. Vielmehr erkennt ein Infrarotsensor, wenn es brenzlig wird, und warnt den Fahrer. Dies tut er, indem er ihn freundlich zu einer Pause auffordert. Daten werden keine gespeichert. Generell können keine in einem Mercedes-Benz Fahrzeug erfassten Informationen einer spezifischen Person zugeordnet werden und sie verlassen das Fahrzeug nicht. Sämtliche Assistenzsysteme entsprechen dem Schweizer und dem europäischen Datenschutzgesetz.

Der vorausschauende Mitfahrer: Notbremsassistent

Im richtigen Moment bremsen, selbst wenn die Aufmerksamkeit vielleicht nicht auf allen Verkehrsteilnehmenden oder Hindernissen gleichzeitig ist – dies kann Kollisionen vermeiden und im Extremfall über Leben und Tod entscheiden. Umso erstaunlicher, dass sogenannte City-Notbremsassistenten für niedrige Geschwindigkeiten in der EU erst ab Juli 2024 für sämtliche neu zugelassene Autos Pflicht sind. 

 

Mercedes-Benz hat bereits 1996 den ersten Bremsassistenten vorgestellt und diesen kontinuierlich weiterentwickelt. So schaut der Assistent seit 2005 bewusst voraus, hat seit 2006 ein verschärftes Auge auf die Abstände und bremst, wenn nötig, autonom ab. 2013 kam dann der Schutzengel für die ungeschützten Verkehrsteilnehmenden dazu: die Fussgängererkennung. Seit 2021 sind alle Pkws von Mercedes-Benz serienmässig mit dem aktiven Bremsassistenten ausgestattet. Droht eine Kollisionsgefahr, berechnet er die nötige Bremskraft. Bremst die Person am Steuer zu schwach, erhöht der Assistent die Bremskraft. Reagiert die Person gar nicht, veranlasst der Bremsassistent die Notbremsung. Eine lebensrettende Funktion, die weltweit bereits in 10 Millionen Pkw von Mercedes-Benz im Einsatz ist. 

Nach dem Unfall weiss keiner mehr, wie’s war: Schnee von gestern

Nach einem Unfall gibt’s keinen Interpretationsspielraum mehr und schon gar keine faulen Ausreden – sofern der Event Data Recorder (EDR) mitschreibt. Der gespeicherte Datenumfang kann je nach Ländervorschriften variieren. In der EU und in der Schweiz gilt die Regelung UN-R160, die besagt, dass alle Daten, die mit einem Unfall zusammenhängen, dauerhaft und auslesbar gespeichert werden müssen. Und wichtig zu wissen: zum Schutz der Privatsphäre nur anonymisiert. 

 

Aber wie funktioniert so eine «Auto-Blackbox» überhaupt? Ein ausgelöster Gurtstraffer oder Airbag gibt das Zeichen, damit die Speicherung beginnt, und zwar rückwirkend für einen begrenzten Zeitraum vor dem Unfall. Dazu gehören die Geschwindigkeit, die Fahrtrichtung, der Lenkwinkel, die Gas- und Bremspedalbetätigung, die Aktivitäten des elektronischen Stabilitätsprogramms (ESP) und des Antiblockiersystems (ABS) sowie die Daten aus dem Ereignis selbst wie die Geschwindigkeitsänderung beim Aufprall. Diese Daten werden an einem Einbauort gespeichert, der bestmöglich vor einem Crash geschützt ist. Die Daten verbleiben im Fahrzeug, fliegen auf keine Cloud und können nur über eine On-Board-Schnittstelle (OBD) anonymisiert ausgelesen werden. Ein Abruf ohne Entriegelung des Fahrzeugs ist also nicht möglich.

 

Was kommt sonst noch?

Ab 2024 werden noch weitere Sicherheitsassistenten zur Pflicht. Dazu gehören: 

• Hochentwickeltes Warnsystem bei nachlassender Konzentration des Fahrers

• Rückfahrassistent

• Schutz gegen Cyberangriffe

• Notfall-Spurhalteassistent

• Staupilot

 

Erfahren Sie beim Bundesamt für Strassen Astra, welche Pflichten demnächst für neue Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge oder gleich für alle neuen Fahrzeuge gelten.

Weitere Artikel

Das könnte Sie auch interessieren